
WVD Dialog Marketing GmbH
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Leistungen der Deutschen Post AG ab dem 01.07.2010
Ab Juli fällt das Umsatzsteuerprivileg der Deutschen Post AG. Was sich ändert erfahren Sie hier.
Ab dem 1. Juli entfällt die bisherige Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen der Deutschen Post AG (DPAG). Während sich für Privatkunden nur in wenigen Fällen etwas ändert, sind für Geschäftskunden zukünftig die DPAG-Leistungen zum Großteil wie bei anderen Postdienstleistern umsatzsteuerpflichtig.
Die Nettopreise für Infopost National und Infopost international (für Zielländer in der EU) ändern sich dabei nicht, jedoch kommt ab dem 1. Juli für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen die Umsatzsteuer von 19% hinzu.
Folgende DPAG-Leistungen sind ab dem 1. Juli 2010 umsatzsteuerpflichtig:
Infopost
Nachnahme
Pressesendungen/Postvertriebsstück
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.deutschepost.de/umsatzsteuer.
Ebenfalls ab dem 01.07.2010 entfällt die bisherige Möglichkeit der Vorausverfügung. Die Rücksendung von unzustellbaren Sendungen ist dann nur noch über die Leistung PREMIUMADRESS möglich. Die Inanspruchnahme dieser Leistung ist nur mit einer vorab mit der Deutschen Post AG vertraglichen Vereinbarung möglich. Weitere Informationen zu PREMIUMADRESS erhalten Sie unter http://www.deutschepost.de/premiumadress.





